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| Mitarbeiter | Typ | Std/Wo | Anspruch | Urlaub übrig | Genommen 2026 | Krank 2026 | Saldo (h) |
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| Mitarbeiter | Typ | Std/Wo | Url/Jahr | Genehmiger | Sonstiges |
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| Datum | Beginn | Ende | Brutto | Pause | Netto | Soll | Abwesenheit / Notiz |
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Gesetzliche Mindestpausen
Quelle: § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Die Mindestpausenzeiten werden in der Zeiterfassung automatisch berücksichtigt, wenn du keine eigene Pause einträgst, die länger ist als die gesetzliche Mindestpause.
Pausenzeiten nach Arbeitsdauer
- Bis 6 Stunden: keine gesetzliche Pause vorgeschrieben.
- Mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
- Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
Aufteilung und Gestaltung
- Maximal 6 Stunden am Stück: Spätestens nach 6 Stunden muss die Pause eingelegt werden.
- Mindestens 15 Minuten pro Block: Die Pause kann aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten dauern.
- Kurze Unterbrechungen (Toilettengang, kurze Raucherpause) zählen rechtlich nicht als Ruhepause.
Wie wir das im System abbilden
Trägst du keine eigene Pause ein, ziehen wir die gesetzliche Mindestpause automatisch von deiner Bruttozeit ab. Trägst du eine Pause ein, die länger ist als die gesetzliche Mindestpause, gilt deine eingetragene Zeit. Trägst du eine Pause ein, die kürzer ist, gilt die gesetzliche Mindestpause (kein Vorteil durch kürzere Eintragung).