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Lade hier deine AU-Bescheinigung als Foto oder Scan hoch. Bilder werden automatisch verkleinert, wenn sie zu groß sind. PDFs müssen unter 2 MB liegen. Du selbst, Personalabteilung und Geschäftsführung können die Datei einsehen.
| Mitarbeiter | Typ | Std/Wo | Anspruch | Urlaub übrig | Genommen 2026 | Krank 2026 | Saldo (h) |
|---|
| Mitarbeiter | Typ | Std/Wo | Url/Jahr | Genehmiger | Sonstiges |
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| Datum | Beginn | Ende | Brutto | Pause | Netto | Soll | Abwesenheit / Notiz |
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Hier findest du unsere internen Richtlinien zu Arbeitszeit, Urlaub, Homeoffice und Co. Klick auf einen Eintrag, um Details zu öffnen oder zu schließen. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen (z.B. im Arbeitsvertrag) behalten ihre Gültigkeit.
Arbeitszeit & Kernzeit
Wöchentliche Arbeitszeit Vollzeit: 40 Stunden, 5 Tage die Woche (Mo–Fr), Tag à 8 Stunden.
Wöchentliche Arbeitszeit Teilzeit: 20 Stunden, nach Vereinbarung.
Bei einem Arbeitstag à 8 Stunden muss mindestens 30 Minuten, im besten Fall 60 Minuten Pause gemacht werden. Die Pausenregelung wird nicht angewandt, wenn die Arbeitszeit unter 6 Stunden liegt.
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich in den Geschäftszeiten Mo–Fr zwischen 9:00 und 19:00 Uhr zu erbringen. In der Hochsaison sind Überstunden oft nicht vermeidbar — Ausgleich erfolgt über das Jahreszeitkonto (Gleitzeit).
- Geschäftszeit: Mo–Fr 9:00–19:00 Uhr
- Kernzeit: Mo–Fr 11:00–15:00 Uhr (in der Kernzeit musst du im Büro sein)
- Mittagspause: flexibel
Bei Gleitzeit gilt: spätestens 11:00 Uhr im Büro sein, frühestens 15:00 Uhr gehen. Änderungen sind in Einzelfällen nach Absprache mit Geschäftsführung oder im Team möglich.
Fahrtzeit zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) und Heimfahrt sind keine Arbeitszeit.
Betriebliche Feiertage
- Weihnachten: 0,5 Urlaubstag
- Silvester: 0,5 Urlaubstag
- Erster Werktag nach Neujahr: 1 Urlaubstag
Diese in Summe zwei (2) Urlaubstage sind im Gesamtkontingent enthalten und müssen von allen Mitarbeitenden eingeplant werden.
Homeoffice
Pro Mitarbeitenden sind (bei Vollzeit) pro Woche 2 Tage Homeoffice möglich. Wichtig dabei:
- Die Abteilung muss vor Ort besetzt sein. Eine Person aus der jeweiligen Abteilung sollte im Büro sein oder verlässliche Erreichbarkeit gewährleisten.
- Arbeit ist auch von einem anderen festen Ort möglich (Schwiegereltern, Eltern usw.). Nicht erlaubt: Flughäfen, Flugzeuge, Bahnhöfe, Züge, Verkehrsmittel oder Reisezeit. Nur fester Wohnsitz, Büros, Hotel oder dergleichen.
- Eine Kombination von Homeoffice und Urlaub ist nicht möglich.
- Die Erreichbarkeit im Büro hat weiterhin Priorität.
- Alle Ablauf- und Orga-Pläne müssen vor Homeoffice / Remote vollständig sein — insbesondere im eigenen Verantwortungsbereich.
Azubi-Regelung:
- Langer Schultag → kein Büro
- Kurzer Schultag → Homeoffice
Krankheit
Krankmeldungen sind direkt bei der Personalabteilung oder dem Geschäftsführer einzureichen und in Personio zu melden.
Eine Krankmeldung vom Arzt (AU-Bescheinigung) muss ab dem dritten Krankheitstag eingereicht werden. Ausreichend ist ein Foto oder Scan per Mail an die Personalabteilung.
Pausen (gesetzliche Mindestpausen)
Quelle: § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Pausenzeiten nach Arbeitsdauer:
- Bis 6 Stunden: keine gesetzliche Pause vorgeschrieben.
- Mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
- Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
Aufteilung und Gestaltung:
- Maximal 6 Stunden am Stück: Spätestens nach 6 Stunden muss die Pause eingelegt werden.
- Mindestens 15 Minuten pro Block: Die Pause kann aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten dauern.
- Kurze Unterbrechungen (Toilettengang, kurze Raucherpause) zählen rechtlich nicht als Ruhepause.
Wie das System die Pause behandelt: Trägst du keine eigene Pause ein, wird die gesetzliche Mindestpause automatisch von der Bruttozeit abgezogen. Trägst du eine Pause ein, die länger ist als die Mindestpause, gilt deine eingetragene Zeit. Trägst du eine kürzere Pause ein, gilt trotzdem die gesetzliche Mindestpause.
Personalgespräche
Es finden jedes Jahr im Zeitraum Januar bis März Jahresgespräche statt. Die Termine werden frühzeitig mit der Personalabteilung vereinbart.
Überstunden
Es dürfen insgesamt 20 Überstunden (bei einer Vollzeitstelle) gesammelt werden. Danach sind diese innerhalb von 3 Monaten in Freizeit auszugleichen.
Alle weiteren Überstunden sind vom Vorgesetzten zu genehmigen. Die Genehmigung soll auch den Ausgleich durch Freizeit umfassen.
Beispiel: Werden 20 Überstunden gesammelt, müssen alle folgenden Überstunden vom Vorgesetzten freigegeben werden. Gemeinsam mit dem Vorgesetzten wird ein Plan aufgestellt, nach dem Freizeitausgleich genommen werden kann.
Übertrag von Urlaubstagen
Resturlaubstage dürfen ins nächste Jahr übernommen werden. Eine Begrenzung für die Höhe der mitgenommenen Resturlaubstage gibt es dabei nicht.
Resturlaub muss bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden, ansonsten verfällt er.
Urlaub & Zeitausgleich
Alle Mitarbeitenden haben 28 + 2 Tage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer Vollzeitstelle (40 Std./Woche) ab dem 01.01.2023.
Das Büro ist wenige Tage vor Heiligabend bis mindestens 03.01. geschlossen. Der genaue Zeitraum wird im Jahr frühzeitig bekanntgegeben. Hierfür ist Urlaub zu berücksichtigen.
Der 24. und 31. Dezember sind halbe Arbeitstage.
Urlaub und Zeitausgleich müssen von den jeweiligen Teamkolleginnen und -kollegen genehmigt und von der Personalabteilung freigegeben werden. Anmeldung erfolgt über Personio (bzw. das interne Tool).
Weihnachten & Silvester (Betrieb geschlossen)
Zeiträume zum Jahreswechsel, an denen der Betrieb geschlossen ist und Urlaubstage berücksichtigt werden sollten:
- 22.12.2026 – 06.01.2027
- 22.12.2027 – 06.01.2028 (unter Vorbehalt)
Bitte plane deinen Urlaub entsprechend ein.
Zeiterfassung
Die/Der Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, regelmäßig die Ein- und Auslogzeiten zu kontrollieren, damit alle Konten aktuell bleiben.
Sollte eine Zeit vergessen worden sein, wird diese umgehend in Personio (bzw. im internen Tool) nachgetragen — spätestens bis zum 10. des Folgemonats.